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   BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15   

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https://dejure.org/2015,24478
BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15 (https://dejure.org/2015,24478)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2015 - 5 PB 9.15 (https://dejure.org/2015,24478)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2015 - 5 PB 9.15 (https://dejure.org/2015,24478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage; Verweigerung der Zustimmung zu einer Versetzung durch den örtlichen Personalrat einer Agentur für Arbeit gegenüber der übergeordneten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage; Verweigerung der Zustimmung zu einer Versetzung durch den örtlichen Personalrat einer Agentur für Arbeit gegenüber der übergeordneten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 4. Juni 1993 - 6 P 33.91 - (Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 3) den Rechtssatz aufgestellt, "[d]ie Besorgnis einer Benachteiligung anderer Beschäftigter liegt nur dann vor, wenn infolge der beabsichtigten Maßnahme (zumindest) tatsächliche Nachteile der Beschäftigten der betroffenen Dienststelle zu befürchten sind" und diesen Rechtssatz im Beschluss vom 21. März 2007 - 6 P 4.06 - (BVerwGE 128, 212) sowie im Beschluss vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - (BVerwGE 136, 271) bestätigt (vgl. Beschwerdebegründung vom 18. Mai 2015 S. 10).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 4. Juni 1993 - 6 P 33.91 - (Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 3) den Rechtssatz aufgestellt, "[d]ie Besorgnis einer Benachteiligung anderer Beschäftigter liegt nur dann vor, wenn infolge der beabsichtigten Maßnahme (zumindest) tatsächliche Nachteile der Beschäftigten der betroffenen Dienststelle zu befürchten sind" und diesen Rechtssatz im Beschluss vom 21. März 2007 - 6 P 4.06 - (BVerwGE 128, 212) sowie im Beschluss vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - (BVerwGE 136, 271) bestätigt (vgl. Beschwerdebegründung vom 18. Mai 2015 S. 10).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
    Das Darlegungserfordernis des § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92a Satz 2 i.V.m. § 72a Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 ArbGG setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerdeentscheidung erheblichen Rechtsfrage sowie die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 33.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Versetzung - Abordnung - Umsetzung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 4. Juni 1993 - 6 P 33.91 - (Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 3) den Rechtssatz aufgestellt, "[d]ie Besorgnis einer Benachteiligung anderer Beschäftigter liegt nur dann vor, wenn infolge der beabsichtigten Maßnahme (zumindest) tatsächliche Nachteile der Beschäftigten der betroffenen Dienststelle zu befürchten sind" und diesen Rechtssatz im Beschluss vom 21. März 2007 - 6 P 4.06 - (BVerwGE 128, 212) sowie im Beschluss vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - (BVerwGE 136, 271) bestätigt (vgl. Beschwerdebegründung vom 18. Mai 2015 S. 10).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 5 B 1.13

    Bezugnahme einer in der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Frage auf den

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
    Soweit sich die Frage auf den "örtlichen Personalrat" bezieht, wird die Beschwerde den an die Darlegung einer Grundsatzrüge zu stellenden Anforderungen schon deshalb nicht gerecht, weil sie von einem Sachverhalt ausgeht, den das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 5 B 1.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 2.14

    Rechtfertigung der Versagung einer Weiterbeschäftigung durch die Vorgabe der

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
    Eine solche Divergenz kann auch dann anzunehmen sein, wenn beide Entscheidungen auf der Grundlage von verschiedenen, aber inhaltsgleichen Rechtsnormen ergangen sind (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2014 - 5 PB 2.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 10.09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage und ihrer

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
    Andernfalls kann die Klärungsbedürftigkeit der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Rechtsfrage nicht beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 6 PB 10.09 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2015 - 62 PV 7.15

    Polizeidienstunfähige Polizeibeamte; modifizierte Polizeidienstfähigkeit;

    Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass bei Maßnahmen wie einer Versetzung auch rein tatsächliche Belastungen (und nicht nur Rechtsnachteile) für eine Benachteiligung im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG ausreichen können (BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 PB 9.15 - juris Rn. 10 und vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - BVerwGE 136, 271 Rn. 36; Kröll, in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 8. Auflage 2013, § 77 Rn. 39; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, § 77 [Stand: März 2013] Rn. 109).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - 62 PV 7.15

    Polizeidienstunfähige Polizeibeamte; modifizierte Polizeidienstfähigkeit;

    Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass bei Maßnahmen wie einer Versetzung auch rein tatsächliche Belastungen (und nicht nur Rechtsnachteile) für eine Benachteiligung im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG ausreichen können (BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 PB 9.15 - juris Rn. 10 und vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - BVerwGE 136, 271 Rn. 36; Kröll, in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 8. Auflage 2013, § 77 Rn. 39; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, § 77 [Stand: März 2013] Rn. 109).
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